D.O.Q.-Test 2.0

Sachkundenachweis für Hundehalter

Seit dem 26.5.2011 ist jeder Hundehalter verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen, der seit dem 1.07.2011 erstmalig einen eigenen Hund hält oder in den letzten 10 Jahren (Stichtag 1.7.2011) nicht 2 Jahre durchgängig einen Hund gehalten oder von einer juristischen Person betreut hat.

Der Sachkundenachweis wird durch eine bundesweit einheitliche Sachkundeprüfung abgelegt. Diese besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil.

Die theoretische Prüfung (30 Multiple-Choice-Fragen / 45 Minuten) soll bis zum 1.7.2013 abgelegt sein bzw. vor der Anschaffung des Hundes. Sie kann in jeder Tierarztpraxis absolviert werden, ebenso bei einer Hundeschule mit einem durch die Tierärztekammer zertifizierten Hundetrainer. Vorbereiten kann man sich z.B. mit dem Buch „Hunde und Menschen – immer gern gesehen? D.O.Q.- Test 2.0: Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Hundebesitzer“, ISBN 9783938071724.   (Wir werden uns das Buch auch anschaffen und verleihen es unseren Welpenkäufern gerne zur Vorbereitung)

Der praktische Teil soll im ersten Jahr der Hundehaltung abgelegt werden, sodass ein Jahr Zeit ist den Hund entsprechend auszubilden. Sie dauert ca. 60 Minuten und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite  www.dog-test.de

 

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